Die Indikation ist ähnlich wie bei Konuskronen. Freiend- oder größere Schaltlücken und überkronungswürdige Restzähne. Letzere können hierbei keramisch verblendet werden, was kosmetische Vorteile bringt.
Die verblendeten Kronen verbleiben dauerhaft im Mund.
Die abnehmbare Prothese kann zur häuslichen Pflege abgenommen werden.